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Hinweis zur Gewässerordnung

Ausgelegte Angeln müssen in greifbarer Nähe (unmittelbar in wenigen Schritten erreichbar) des Erlaubnisscheininhabers unter seiner ständiger, eigener Aufsicht liegen.

Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass Sportfreunde ihren Angelplatz verlassen haben b.z.w. im Auto schliefen und die Angelruten meterweit entfernt waren.

Das wirft kein gutes Bild auf uns Angler. Deshalb wird in Zukunft besonders darauf geachtet, dass dieser Punkt der Gewässerordnung eingehalten wird. Der Vorstand wird zukünftig alle Sportfreunde, die auffällig geworden sind, noch einmal schriftlich darauf Hinweisen.